Allgemeine Geschäftsbedingungen




Ausführung

Sämtliche Bügelwäsche wird nur von Hand gebügelt.



Mängel an abgeholter Bügelwäsche

Es wird keine Verantwortung für Schäden übernommen
, die durch die Beschaffenheit der Textilien verursacht werden und die

fachmännisch nicht erkennbar sind, z.B. Schäden durch ungenügende Echtheit von Färbung und Druck, Einlaufen,

Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper oder andere verborgene Mängel.



Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger Auftragsannahme erst im Laufe einer fachgerechten Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar

ist, so
können wir vom Auftrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Auftrag hat der Auftraggeber einen Anspruch auf kostenlose

Rückgabe der Textilien in dem jeweils übergebenem Zustand.



Reklamation

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich bei Anlieferung reklamiert werden – spätestens innerhalb von 2 Werktagen unter

Vorlage
der Quittung. Sollte es bei der Reklamation zu keiner Einigung kommen, wird die jeweilige Bügelwäsche einer

unabhängigen Schiedsstelle zur Begutachtung vorgelegt. Beide Vertragspartner beugen sich dem Urteil der unabhängigen

Schiedsstelle. Die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner, zu dessen Ungunsten der Schiedsspruch ausfällt.



Haftung

Soweit wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften, kann nur Geldersatz seitens des Auftraggebers verlangt werden.


Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens bis zum 15-fachen unseres Preises für die des zur Bearbeitung eingelieferten

Gegenstandes. Der Zeitwert wird bestimmt durch die jeweils gültige Tabelle der Verbraucherzentrale.



Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die

vorstehenden
Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.

Für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse, Schulterpolster, Besatz jeglicher Art (Perlen, Aufnäher etc.) kann keine Garantie

übernommen werden.



Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,

bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Beide Vertragspartner sind im Falle einer unwirksamen

Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem verfolgten Zweck

möglichst nahe kommt.