Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung
Sämtliche Bügelwäsche wird nur von Hand gebügelt.
Mängel an abgeholter Bügelwäsche
Es wird keine Verantwortung für Schäden übernommen, die durch die Beschaffenheit der Textilien verursacht werden und die
fachmännisch nicht erkennbar sind, z.B. Schäden durch ungenügende Echtheit von Färbung und Druck, Einlaufen,
Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper oder andere verborgene Mängel.
Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger Auftragsannahme erst im Laufe einer fachgerechten Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar
ist, so können wir vom Auftrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Auftrag hat der Auftraggeber einen Anspruch auf kostenlose
Rückgabe der Textilien in dem jeweils übergebenem Zustand.
Reklamation
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich bei Anlieferung reklamiert werden – spätestens innerhalb von 2 Werktagen unter
Vorlage der Quittung. Sollte es bei der Reklamation zu keiner Einigung kommen, wird die jeweilige Bügelwäsche einer
unabhängigen Schiedsstelle zur Begutachtung vorgelegt. Beide Vertragspartner beugen sich dem Urteil der unabhängigen
Schiedsstelle. Die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner, zu dessen Ungunsten der Schiedsspruch ausfällt.
Haftung
Soweit wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften, kann nur Geldersatz seitens des Auftraggebers verlangt werden.
Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens bis zum 15-fachen unseres Preises für die des zur Bearbeitung eingelieferten
Gegenstandes. Der Zeitwert wird bestimmt durch die jeweils gültige Tabelle der Verbraucherzentrale.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die
vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.
Für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse, Schulterpolster, Besatz jeglicher Art (Perlen, Aufnäher etc.) kann keine Garantie
übernommen werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Beide Vertragspartner sind im Falle einer unwirksamen
Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem verfolgten Zweck
möglichst nahe kommt.